Prof. Dr. Volker Lipp, Jahrgang 1962, studierte Rechtswissenschaften in Mannheim, Heidelberg und Göttingen und legte das 1. und 2. Staatsexamen in Baden-Württemberg ab. Nach Promotion ("Das private Wissen des Richters", 1995) und Habilitation ("Freiheit und Fürsorge. Der Mensch als Rechtsperson", 2000) an der Universität Mannheim ist er seit 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen und Gründungsmitglied des dortigen Zentrums für Medizinrecht. Er ist u.a. Mitglied des Vorstandes des Betreuungsgerichtstags (seit 2004) und Mitglied im Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen (seit 2007) und der Zentralen Ethikkommission (ab 2010) der Bundesärztekammer. Als Sachverständiger war er in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren beteiligt, u.a. bei der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung durch das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz von 2009.
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